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Elgin Gorissen-van Hoek

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Ich habe kürzlich eine Hypothek aufgenommen. Nun will ich 50.000 Euro sondertilgen. Die Bank will eine Vorfälligkeitsentschädigung. Was soll ich tun?

Berthold O., Höhenkirchen

Ich habe kürzlich eine Hypothek über 125.800 Euro aufgenommen. Der Zins beträgt 4,75 Prozent für zehn Jahre. Jährlich kann ich 6000 Euro sondertilgen. Nun habe ich 50.000 Euro – die Bank will aber etwa 2200 Euro Vorfälligkeitsentschädigung. Was soll ich tun?

Antwort

Glückwunsch, Ihre Bank zeigt sich zumindest entgegenkommend. Sie ist rechtlich nicht verpflichtet, die 50.000 Euro als Sondertilgung anzunehmen. Wenn sie das dennoch akzeptiert, kann sie ein Vorfälligkeitsentgelt berechnen. Und das darf bis zum Doppelten des tatsächlichen Schadens betragen.

Doch wie hoch fällt der Schaden aus?
Für die Schadensberechnung werden anfangs nur 44.000 Euro berücksichtigt, da die Sondertilgung abzuziehen ist. Hinzu kommt: Zu Beginn jedes Jahres wirken sich wiederum 6000Euro schadensmindernd aus. Legt man die Hypothekenpfandbriefrenditen vom 11. September 2008 zugrunde, so entsteht über den Zeitraum von zehn Jahren ein Zinsschaden von nur 370 Euro. Zusätzlich kann die Bank 200 Euro Bearbeitungsgebühr kassieren. Davon hat sie aber die eingesparten Verwaltungskosten von 603 Euro und die Risikokosten von 292 Euro abzuziehen. Ergebnis: Die eingesparten Kosten gleichen den Zinsschaden aus. Bitte verhandeln Sie deswegen mit Ihrer Bank. Vielleicht kommt sie Ihnen bei der Höhe noch entgegen.
Müssten Sie keine Entschädigung zahlen, könnten Sie sich nach zehn Jahren über die geringe Restschuld von 13.600 Euro freuen. Wenn die Bank 2200 Euro Entgelt einbehält, liegt die Restschuld auch immerhin nur bei 17.100 Euro. Weniger lohnenswert erscheint die Alternative, die 50.000 Euro für zehn Jahre anzulegen. Sie erzielen ohne Risiko 4,85 Prozent mit Festgeld(3,5 Prozent nach Steuern). Ihr Guthaben wächst auf 70.100 Euro. Die Restschuld des Darlehens wird in zehn Jahren bei 93.300 Euro liegen. Tilgen Sie mit Ihrem Ersparten, ständen noch 23.200 Euro an zur Verlängerung. Ein Plus von 9600 Euro ist ein Argument für die Sondertilgung.

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