Riester Rente
SZ: Seit 1. Januar ist das neue Gesetz in Kraft. Sollte man jetzt sofort einen Vertrag abschließen?
Gorissen-van Hoek: Nein. Schon gar nicht sollte man ungeprüft einen neuen Vertrag abschließen. Ich würde mir Riester-Angebote bis Mitte 2002 genau anschauen und mich umfassend beraten lassen. Die Zertifizierung ist auch kein Qualitätsmerkmal, sondern bestätigt nur, dass diese Versorgungsprodukte die gesetzlich geforderten Mindestbedingungen erfüllen. Man kann bis Ende 2002 einen Vertrag abschließen und erhält trotzdem noch die volle staatliche Förderung.
SZ: Lohnt sich diese zusätzliche private Vorsorge?
Gorissen-van Hoek: Viele machen sich keine Gedanken über die spätere Rente und wissen dann nicht, wie sie mit 500 oder 700 Euro auskommen sollen. Darum sollte in jedem Fall zusätzlich gespart werden. Bei Riester machen besonders Familien mit Kindern ein gutes Geschäft. Mit zweimal Grundzulage und Kinderzulage für zwei Kinder kassiert ein verheirateter Angestellter bis einschließlich 2008 allein vom Staat insgesamt 2694 Euro, bei drei Kindern 3431 Euro.
SZ: Gerade auch nicht berufstätige Ehefrauen profitieren von der “Riester-Rente” ?
Gorissen-van Hoek: Ja. Wenn der Mann zulageberechtigt ist, schließt die Frau einen eigenen Vertrag ab. Wobei die zweite Grundzulage in den eigenen Rentenvertrag der Ehefrau fließt. Sie brauchen in ihren Vertrag keinen Eigenanteil einzuzahlen. Die Rente finanziert der Staat mit ihrer Grundzulage und der Kinderzulage alleine.
SZ: Lohnt sich ein Versicherungsvergleich auch bei den entstehenden Kosten? *
Gorissen-van Hoek: Auf alle Fälle. Der Kunde sollte keinem Versicherungsvertreter glauben, der sagt: “Die Kosten sind bei allen gleich.” Die Abschlusskosten differieren von 3,0 bis 5,5 Prozent. Bei den Verwaltungskosten in der Ansparphase schwankt der Prozentsatz sogar von zwei bis zehn Prozent. Von der ausgezahlten Rente werden pro Jahr ein halbes bis zu 2,5 Prozent für Verwaltung einbehalten. Insgesamt bewegen sich die Kosten im Durchschnitt bei 12 Prozent des Gesamtbeitrages.
SZ: Wie gehe ich nun am besten vor?
Gorissen-van Hoek: Die Kunden sollten sich eine Vergleichstabelle machen und Anbieter fragen: “Was bekomme ich später, wenn ich den notwendigen Eigenbeitrag einzahle.” Bei den Beispielrechnungen entscheidet dann die Höhe des Guthabens und der garantierten Rente. Wird mit Fonds angespart, ist auch nach der Rendite zu fragen, mit der hochgerechnet wurde. Und natürlich nach der Höhe der angesprochenen Kosten.

