G.v.H.

Elgin Gorissen-van Hoek

Neutrale Finanzberatung auf Honorarbasis für Kapitalanlagen und Baufinanzierung

Interview zum neuen Verbraucherkreditgesetz mit Professor Heinrich Bockholt

“Schleierhaft”

Dem neuen Verbraucherkreditgesetz mangelt es an Transparenz

Unabhängige Finanzberater sehen das neue Verbraucherkreditgesetz sehr kritisch. Ihr Honorar müsse immer ausgewiesen werden, Banken fänden in der neuen Vorgabe Anknüpfungspunkte, ihre Provisionen zu verschleiern, sagt Heinrich Bockholt, Vorsitzender des Bundesverbandes Finanz-Planer, und Leiter des Instituts für Finanzwirtschaft in Koblenz im Interview.

SZ: Wie konnte das Verbraucherkreditgesetz so danebengeraten, dass das eigentliche Ziel, ein verbesserter Verbraucherschutz, nicht erreicht wurde?

Bockholt: Es wurden sowohl auf der Ba-sis der EU als auch in Deutschland zwar alle Repräsentanten der Kreditwirtschaft, aber nicht unabhängige Sachverständige, die die praktischen Belange des Verbrauchers und des Produktgebers detailliert kennen, gehört.

SZ: Fehlt es an Sachverstand im Justizministerium?

Bockholt: Ja, es darf bezweifelt werden, ob ein dortiger Ministerialbeamter oder ein Bundestagsabgeordneter einen Kredit oder eine Kapitalanlage gemäß dem Angebot einer Bank durchrechnen und beurteilen kann. Es gilt noch immer der zweifelhafte Satz: „Judex non calculat“, sinngemäß übersetzt, der Jurist rechnet nicht.

SZ:  Allein mit der Bestimmung des exakten Effektivzinses ist der Kunde überfordert. Warum diese Verwirrung?

Bockholt: Das neue Gesetz ist auf diesem Gebiet schlampig formuliert. Nicht alle Kosten, die der Kunde bei Abschluss eines Darlehens zu zahlen hat, müssen in den Preis eines Kredites einberechnet werden. Jeder Verbraucher versteht, dass alle Kosten in den Effektivzins einzubeziehen sind. Der Gesetz-geber auf EU- und deutscher Ebene will das seit 25 Jahren nicht wahrhaben. Ein Baufinanzierungskredit wird mit einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren abgeschlossen. Der gebundene Sollzins geht über 10 Jahre. Der Produktgeber darf den Sollzins nach seiner Gutdünken ab dem elften Jahr schätzen und dann einen Effektivzins „gestalten“. Was sich der Gesetzgeber dabei gedacht hat, ist mir schleierhaft.

SZ: Warum kann der „Nettodarlehensbetrag“ nicht identisch mit dem “Auszahlungsbetrag” sein?

Bockholt:  Was früher „brutto“ war, ist heute „netto“. Der Begriff Nettodarlehensbetrag ist sprachlicher Unsinn und führt Finanzberater und Verbraucher gesetzlich abgesichert in die Irre.

SZ: Was ist nötig, um wirkliche Transparenz für den Verbraucher zu schaffen?

Bockholt: Eine Sprache in den Verträ-gen, die neben den Verbrauchern auch ein Jurist versteht. Klare Beratungsprotokolle, vollständige Produktinformationsblätter und Verträge von maximal zwei Seiten.  Die derzeitigen Dokumentationen dienen der Enthaftung des Kreditgebers beziehungsweise Vermittlers und nicht dem Verbraucherschutz.

Interview: Elgin Gorissen-van Hoek

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