Welche Möglichkeiten bleiben mir, um den drohenden Verlust des Hauses abzuwenden?
Willy J., Bonn
„Ich habe zwar ein eigenes Haus, das inzwischen renovierungsbedürftig wäre aber ich habe mir vor 10 Jahre eine Schrottimmobilie andrehen lassen. Der Schrott steht noch im Rohbau. Dafür bezahle ich das Annuitätsdarlehen von 289 € und das Wohngeld vom 140 € plus 100 €. Diese 100€ kommen so zustande, weil ich einige Zeit das Wohngeld nicht bezahlt habe (Wohngeldschulden liegen bei 2300 €). Die Schulden sind noch bei 20 000 €. Ich will die Schrottimmobilie weiter verkaufen. Die Eigentümerversammlung ist demnächst. Dann steht auf dem Plan, ob gekauft wird oder gemietet. Wenn nicht gekauft wird dann krallt sich die Bank mein Haus. Mein Verlust ist im Jahr bei 5200 €, die Reserven sind auf gebraucht. Meine Sparrate ist 50 €. Ich will mein eigenes Haus unbedingt halten. Zurzeit bin ich arbeitslos bekomme knapp 800 €.
Antwort
Professionellen Rat erhalten Sie bei den Schuldnerberatungen. Melden Sie sich unbedingt an, auch wenn es länger dauern sollte, bis Sie einen Termin erhalten. Sie erhalten fachkundige Hilfestellung, die für Sie eine tragfähige finanzielle Lösung erarbeitet und bei den Bankgesprächen unterstützt.
Sprechen Sie mit der Bank, die Ihnen die Finanzierung für die „Schrottimmobilie“ verkauft hat. Zeigen Sie Ihren guten Willen und schildern Sie möglichst genau Ihre finanzielle Situation. Dann rechnen Sie mit der Bank zusammen aus, wie viel Sie monatlich zurück zahlen können. Drängen Sie darauf, dass die Bank auf einen Teil des Darlehens verzichtet. Und dann zahlen Sie die vereinbarten Raten regelmäßig ab, so lange bis die Schulden getilgt sind.
Sollte die Situation schon vor der Eigentümerversammlung nicht tragbar erscheinen, gehen Sie zu einem Anwalt. Lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten beraten. Auch wenn die Bank tatsächlich mit einer Zwangsversteigerung Ihres Wohnhauses droht, können Sie sich immer dagegen wehren. Suchen Sie dann immer (!) einen Anwalt auf und lassen sich von ihm helfen. Er wird auch prüfen, ob Sie für eine Gerichtsverhandlung Prozesskostenhilfe erhalten könnten.

