Wenn die Rendite an Schwindsucht leidet. Baufinanzierung mit Tilgungsaussetzung (1).
Immobilien-Finanzierung: Lebensversicherungen bringen Bauherren in die Bredouille.
Wer mit einer Lebensversicherung nach 25 Jahren Baukredite tilgen möchte, kann von einer Deckungslücke überrascht werden (1)
Es hilft nichts: auch im dritten Anlauf weist der finanzmathematische Taschenrechner ein beachtliches Minus aus. Die Renditeversprechen der Lebensversicherungsunternehmen vor dem Jahr 2000 haben sich inzwischen nachweislich in Wohlgefallen aufgelöst. Das beschneidet nicht nur die Altersversorgung vieler Menschen, mindestens genauso hart trifft es Tausende von Bauherren, die ihr Eigenheim über das Ansparen einer Lebensversicherung finanziert haben. Die SZ wird in einer dreiteiligen Artikelserie dieses Problem behandeln und über mögliche Gegenstrategien informieren.
Hintergrund des Renditeeinbruchs sind der Absturz der Börsenkurse seit dem Sommer 2000 und die darauf folgende Niedrigzinsphase auf den Kapitalmärkten. Diese für sie negative Renditeentwicklung hat die Versicherer dazu veranlasst hat, die bisher zugesagte Höhe der Ablaufleistung stark nach unten zu korrigieren. So kann sich für einen Bauherren, der mit seiner Lebensversicherung nach 25 Jahren seinen Baukredit tilgen möchte, eine Deckungslücke von bis zu 25 Prozent ergeben.
Angenommen eine Lebensversicherung wurde 1999 abgeschlossen. Die Versicherung stellte dem Versicherungsnehmer damals auf der Grundlage einer Beitragsrendite von 6 Prozent nach 25 Jahren eine voraussichtliche Auszahlung von 100 000 Euro in Aussicht. Vermindert sich die Rendite nach fünf Jahren, also ab 2004, auf nur noch 5 Prozent, dann sinkt die Auszahlung nach 20 Jahren bereits auf nur noch 86 600 Euro. Legt man ab 2004 nur noch eine Rendite von 4,5 Prozent zugrunde, vermindert sich der Auszahlungsbetrag auf 80 700 Euro. Bei Beitragsrendite von nur noch 4 Prozent stürzt der Auszahlungsbetrag noch dramatischer auf 75 200 Euro ab.
Überschusszinsen im Tief
Ab dem 1. Juli 2000 beträgt die Garantieverzinsung für alle Neuverträge 3,25 Prozent. Seit dem 1. Januar 2004 wurde diese nochmals auf 2,75 Prozent gesenkt. Die Festlegung eines Überschusszinses findet jährlich statt, er wird aber nur für das Folgejahr (Deklarationszeitraum) verbindlich zugesichert. Die voraussichtliche Ablaufleistung enthält darüber hinaus eine Schlussdividende, die von jeder Gesellschaft nach eigenen Vorschriften berechnet wird und auch gekürzt werden darf. Die voraussichtliche Ablaufleistung wird unter Zugrundelegung der derzeitigen Überschussverzinsung berechnet und kann bei veränderten Überschusszinsen zu niedrigen Ablaufleistungen führen. Zusammen mit der Schlussdividende resultiert hieraus allerdings ein Drittel der Ablaufleistung.
Üblicherweise macht die Überschussbeteiligung die Hälfte der Auszahlung aus. Neben den Kosten- und Sterblichkeitsgewinnen sind die Gewinne aus Kapitalanlagen mit einem Anteil von etwa vier Fünfteln die bedeutendste Quelle für die Überschussverzinsung. Längerfristige Veränderungen der Anlagemöglichkeiten der Lebensversicherungsunternehmen ziehen Anpassungen der Verzinsungen der Verträge nach sich. Laut der Rating-Agentur Assekurata (www.assekurata.de) lag die laufende Verzinsung der Guthaben in 2002 noch bei durchschnittlich 6,12 Prozent. Für 2003 sank sie bereits auf 4,84 Prozent. Nach der dritten Senkung in Folge liegt die Verzinsung mit durchschnittlich 4,43 Prozent nochmals um 0,1 Prozent niedriger.
Bei anhaltender niedriger Verzinsung des Kapitalmarktes sind mittelfristig keine deutlich höheren Überschüsse zu erreichen. Ein guter Gradmesser sind öffentlichen Anleihen, die momentan bei Laufzeiten von 5 bis 10 Jahren zwischen 3,6 und 4,4 Prozent Rendite pro Jahr erreichen. Pech für jeden Fünften mit einem Vertrag mit Garantieverzinsung von 4 Prozent (Abschluss zwischen 1.7.1994 und 30.6.2000): hier sind die Versicherer schon dazu übergegangen, keine Überschussbeteiligung mehr zuzuweisen. Es ist zu erwarten, dass die meisten Versicherungen die laufende Verzinsung je nach Produkt und Tarifgeneration bei 2,0 bis 4,5 Prozent kalkulieren werden.
Wie sollten Bauherren, die mit der voraussichtlichen Ablaufleistung aus der Lebensversicherung ihr Baudarlehen vollständig tilgen wollten, auf diese zu erwartende Finanzierungslücke reagieren? Die Handlungsalternativen sind vielfältig. Der Betroffenen kann den Restbetrag später aus seinem Vermögen zahlen oder ein zusätzliches Darlehen in der Höhe dieser Finanzlücke aufnehmen. Oder er verhandelt mit dem Kreditinstitut darüber, eine laufende Tilgung oder eine Sondertilgung einzubauen. Der Versicherungsnehmer kann jedoch gerade bei einem noch „jungen“ Vertrag, die Notbremse ziehen und die Lebensversicherung kündigen. Voraussetzung für jede Entscheidung ist eine aktuelle Auskunft des Versicherers. Mit einem möglichst ausführlichen Fragenkatalog (siehe Unten) kann sich der Versicherungsnehmer die notwendigen Auskünfte einholen und eine Zukunftsrechnung bis zum Ablauf der Kapitallebensversicherung vorlegen lassen.
10 Fragen an die Lebensversicherung:
- Wie hoch ist die garantierte Versicherungssumme für den Ablauf/Todesfall und welche Zusatzversicherungen bestehen?
- Welche Art der Überschussbeteiligung liegt diesem Vertrag zu Grunde und wie funktioniert diese Überschussbeteiligung?
- Wie hoch ist die vorsichtliche Höhe der Ablaufsleistung – lfd. Beitragszahlung in der derzeitigen Höhe vorausgesetzt – unter Zugrundelegung der gegenwärtig erklärten Überschussbeteiligung?
- Zu welchem Termin ist eine Kündigung des Vertrages möglich und wie hoch ist der Rückkaufswert zuzüglich Überschussanteile und nach evtl. Stornoabzug?
- Ist eine vorzeitige Auszahlung des vorhandenen Rückkaufswertes, ggf. unter Abzug eines Diskonts, in welcher Höhe möglich?.
- Wie hoch ist die Versicherungssumme, wenn der Vertrag zum nächst möglichen Termin beitragsfrei gestellt wird und was geschieht mit evtl. Zusatzversicherungen?
- Wie hoch ist der Risikobeitrag, um den Todesfallschutz in der bisherigen Höhe aufrecht zu erhalten?
- Welche Ablaufleistung würde sich unter Zugrundelegung der gegenwärtig erklärten Überschussbeteiligung in diesem Falle ergeben und zu welchem Termin wird diese fällig?
- Besteht die Möglichkeit einer Erhöhung der Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung, falls abzusehen ist, dass die voraussichtliche Ablaufleistung aufgrund von Reduzierungen der Überschussanteile nicht erreicht werden kann (z. B. Tilgung eines Darlehens mit der Ablaufleistung)? Die Steuerfreiheit der Ablaufleistung sollte gewahrt werden.
- Können Sie andere Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung des Vertrages unterbreiten?

