Definition zum Begriff Nachhaltigkeit bei Geldanlagen
Es gibt wirklich gute Nachrichten: nachhaltige Kapitalanlagen sind kein Nischenthema mehr und wachsen seit einigen Jahren jedes Jahr zweistellig. Wurden im Jahr 2006 8,3 Milliarden Euro in nachhaltige Investmentfonds investiert, sind es im Jahr 2016 mittlerweile schon 89,9 Milliarden.
Der Begriff der nachhaltigen Geldanlage ist bisher noch nicht allgemeingültig definiert und doch findet diese Thema seit Anfang 2018 große Beachtung auf der Ebene der EU mit einem EU-Aktionsplan und einem Gesetzesvorhaben zu Sustainable Finance.
Und eine beruhigende Nachricht für an Nachhaltigkeit interessierte AnlegerInnen: nachhaltige Geldanlagen weisen keine systematischen Nachteile bei Risiko und Rendite auf. Zwar stehen derzeit per se weniger nachhaltige Anlagemöglichkeiten als herkömmliche zur Verfügung, jedoch zeigt sich ein Qualitätssprung bei Unternehmen, die ethisch nachhaltige Kriterien berücksichtigen. Und dies wiegt den Nachteil in vielen Fällen wieder auf.
Der Begriff nachhaltige Geldanlage wird jetzt schon weit verbreitet genutzt und oft unterschiedlich definiert, da es keine verbindliche Definition oder einen geschützten Begriff gibt. Daher erscheint eine Eingrenzung des Begriffs als sinnvoll. Eine wissenschaftliche Definition der „Nachhaltigen Geldanlage“ orientiert sich an der Darmstädter Definition[1]:
„Nachhaltige Geldanlagen tragen zu einer zukunftsfähigen Entwicklung bei, indem sie konkrete Anforderungen an die ökonomische, ökologische, soziale und kulturelle Ausgestaltung der Unternehmen stellen.“
Anschaulich zeigt das „Haus“ der Nachhaltigen Entwicklung den Dreiklang der Dimensionen Ökonomie, Soziales und Ökologie auf. Da der Begriff der Nachhaltigkeit oft auf nur eine Dimension reduziert wird, soll hiermit aufgezeigt werden, dass Nachhaltigkeit noch weitere Dimensionen wie die Sozialverträglichkeit und das Wirtschaften in Übereinstimmung mit intakter Ökologie und sozialem Frieden bedeutet. Daher erscheint es notwendig, sogenannte „nachhaltige“ Investments daraufhin zu überprüfen, ob tatsächlich die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit berücksichtigt sind, da sie einen gleich hohen Stellenwert aufweisen.
Mittlerweile hat sich international eine weitere Kategorisierung der nachhaltigkeitsbezogenen Verantwortungsbereiche von Unternehmen in der Finanzwelt etabliert, die als ESG – Environment Social Governance, also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung bekannt sind. Nachhaltigkeitsresearch Institute oder Nachhaltigkeits-Ratingagenturen wie die weltweit führende Institutional Shareholder Services IISS-oekom research, München, oder die imug rating, Hannover, in Zusammenarbeit mit Vigeo Eiris, entwickeln eigene umfangreiche Ratingsysteme für Nachhaltigkeitsanalysen und untersuchen die Nachhaltigkeitsstrategie einzelner Unternehmen oder Staaten in Bezug auf die drei Kernbereiche: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Dabei fokussiert sich das Rating der Aktien und Anleihen auf die nachfolgenden Bereiche:
- Umwelt: Schutz von Natur und Umwelt, nachhaltige Nutzung der Naturgüter.
- Soziales: Förderung von Frieden, Schutz der Menschenwürde und „lokaler Kulturen“, Armutsbekämpfung, Bildung und kulturelle Vielfalt, gute Arbeitsbedingungen.
- Governance: Verantwortliche Unternehmensführung – kooperative, faire und transparente Führung von Unternehmen und öffentlichen Organen, unternehmerische Verantwortung für die Gesellschaft, Transparenz in der Unternehmensführung, faire Auftragsvergabe.
In der Anlageberatung beziehe ich mich auf die ESG-Kriterien – Environment Social Governance, die bei der Investmentanalyse und -auswahl eine wesentliche Rolle spielen.
[1] Hoffmann, Scherhorn, Busch, Darmstädter Definition Nachhaltiger Geldanlagen, 2004 abgerufen unter https://epub.wupperinst.org/frontdoor/deliver/index/docId/1934/file/WS31.pdf