Vorfälligkeitsentschädigung

Was bedeutet Vorfälligkeitsentschädigung?

Soll ein Hypothekendarlehen mit fester Zinsbindung vor Ablauf des Vertrages zurückgezahlt werden, so hat die Bank Recht auf Ersatz des entgangenen Gewinns und einen Zinsschaden – die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Einer vorzeitigen Rückzahlung muss die Bank aber nur in bestimmten Fällen zustimmen. Dies ist regelmäßig der Verkauf der Immobilie, wobei die Gründe wie z.B. Arbeitslosigkeit, Ehescheidung, Krankheit oder Umzug unerheblich sind. Benötigt der Darlehensnehmer einen höheren Kredit und seine Bank lehnt ab, so muss sie ihn auch vorzeitig entlassen.

Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung konkret ermittelt?

Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist nach vier Grundsatzentscheidungen des BGH:

  • BGH-Urteil (Az.: XI ZR 267/96) vom 1.7.1997
  • BGH-Urteil (Az.: XI ZR 197/96) vom  1.7.1997
  • BGH-Urteil (Az.: XI ZR 27/00) vom 7.11.2000
  • BGH-Urteil (Az.: XI 285/03) vom 30.11.2004

und der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vorzunehmen.

Ich biete Ihnen eine individuelle Analyse an, bei der Ihr Vertrag und die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung betriebswirtschaftlich und finanzmathematisch nach den Grundsätzen der BGH- und OLG-Rechtsprechung überprüft wird.

Folgende Unterlagen (nur als Kopie) werden benötigt:

  • Darlehensvertrag und Prolongationsvertrag
  • Letzter Darlehenskontoauszug
  • Geplanter oder falls schon erfolgt, tatsächlicher Rückzahlungstermin
  • Damalige Gestehungkosten oder der Kaufpreis der Immobilie abzüglich des eingebrachten Eigenkapitals
  • Schriftwechsel mit der Bank und komplette Berechnung der Bank

Sie können mich für ein unverbindliches Informationsgespräch unter 089/890 26 138 anrufen oder mittels Kontaktformular erreichen.

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