Hilfen für Selbständige, Freiberufler und Unternehmen bis zu 250 Mitarbeiter

Eine Soforthilfe haben die Bundesländer bei Existenzschwierigkeiten und Liquiditätsengpässen in der Corona-Krise aufgelegt. Auf Antrag zahlen die Bundesländer unkompliziert Liquidität aufs Konto. In Bayern: Höhe der Soforthilfe 5 000 Euro  bis zu 30 000 Euro für Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern.
Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen. Nicht anzurechnen sind z. B. langfristige Altersversorgung (Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen, etc.) oder Mittel, die für den Lebensunterhalt benötigt werden.
Antragsformulare für alle Bundesländer und weitere Informationen: LINK