Widerruf Darlehensvertrags

Widerruf eines Darlehensvertrag ist im Zusammenhang mit der sogenannten „Widerrufsbelehrung“ bei Immobilienkrediten und bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen noch nach vielen Jahren möglich. Die Beurteilung, ob die Widerrufsbelehrung eines Vertrages fehlerhaft ist, nimmt ein Rechtsanwalt vor. Für Darlehensverträge, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, besteht weiter eine Widerrufsmöglichkeit, wenn keine oder eine fehlerhafte Belehrung erteilt wurde.

Das Darlehensverhältnis wandelt sich aufgrund des wirksamen Widerrufs in ein Rückgewährschuldverhältnis um, bei dem jede Partei die erhaltenen Zahlungen zurück zahlt und die Nutzungen zu verzinsen hat. Die sonst übliche Vorfälligkeitsentschädigung, die oftmals mehrere Zehntausend Euro beträgt, fällt nach Widerruf nicht an. Der Darlehensnehmer schuldet also nicht nur KEINE Vorfälligkeitsentschädigung sondern erhält überlicherweise noch einen  Nutzungsersatz. Wie diese Zahlung zu berechnen ist, zeigt die nachfolgende Aufstellung.

Wie berechnen sich die einzelnen Zahlungen?

Bei einem erfolgreichem Widerruf werden folgende Beträge geschuldet:
1. Der Darlehensnehmer kann – bezogen auf Zeitpunkt und Höhe der Raten – die Erstattung der geleisteten Zins‐ und Tilgungsraten verlangen.
2. Herauszugebende Nutzungen sind in Höhe von üblicherweise 2,5 Prozentpunkten oberhalb des Basiszinssatzes zu berechnen.
3. Darlehensgeberin hat Anspruch auf die Rückzahlung des Nettokreditbetrages – (daher Neufinanzierung geklärt haben)
4. Zzgl. seiner marktüblichen Verzinsung bis zum Zeitpunkt des erklärten Widerrufs
5. Für den Zeitraum nach erklärtem Widerruf, soweit der Darlehensnehmer nicht innerhalb von 30 Tagen zurückzahlt,
hat der Darlehensgeber einen Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

Manche Banken bieten dem Darlehensnehmer nach erfolgreichem Widerruf die Weiterführung des Darlehens an. Hier besteht für die Bank die Möglichkeit, eine Vorfälligkeitsentschädigung einzurechnen. Bei einer rechnerisches Überprüfung wird festgestellt, ob weitere Beträge in den Zinssatz eingerechnet wurden.

Welche Unterlagen werden für die Berechnung der Zahlungen benötigt?

Für sachverständige Berechnungen werden folgende Unterlagen benötigt, gerne  eingescannt per Email: der Darlehensvertrag, die Jahreskontoauszüge ab Beginn und der letzte Darlehenskontoauszug mit der Höhe der Restschuld. Anhand dieser Unterlagen lassen sich die  Auszahlung des Darlehens – evtl. auch die Teilauszahlungen – und die gesamten an die Bank gezahlten Zinsen und Tilgungen und alle Gebühren feststellen und nachweisen.

Gern können Sie für Kontaktaufnahme folgendes Kontaktformular benutzen.

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