Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige von der IHK München und Oberbayern für Private Baufinanzierung bin ich darauf vereidigt, unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei, persönlich und gewissenhaft zu handeln.
Gemäß § 132 a Strafgesetzbuch ist die Bezeichnung “öffentlich bestellter Sachverständiger” gesetzlich geschützt.
Vor der öffentlichen Bestellung und Vereidigung prüft die IHK die persönliche und fachliche Eignung zur Erstellung von Gutachten sowie den überdurchschnittlichen Sachverstand in dem Fachgebiet. Ebenso verlangt die IHK in regelmäßigen Abständen von dem Sachverständigen Nachweise über die laufende Fortbildung in seinem Fachgebiet.
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Auch wenn Sie privat einen Gutachter beauftragen, können Sie sich darauf verlassen, eine neutrale Begutachtung oder einen neutralen sachverständigen Rat zu erhalten.


