Sachverständigengutachten

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Immobilienfinanzierung erstellen neutral und unabhängig Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen in dem Fachgebiet Immobilienfinanzierung. Von der IHK für München und Oberbayern für Private Baufinanzierung bin ich darauf vereidigt, unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei, persönlich und gewissenhaft zu handeln. Sie erhalten gutachterliche Unterstützung bei schwierigen Fragen wie:

  • Ablösung einer Finanzierung oder Umschuldung mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Widerruf eines Darlehens mit Berechnung der Nutzungsentschädigung
  • Falschberatung bei Immobilieninvestition und Finanzierungen
  • wirtschaftliche Folgen einer Darlehenskündigung
  • Verzugszinsberechnung
  • korrekte Zinsanpassung bei variablen Darlehen (auch bei Kapitalanlagen).

Welche Information werden benötigt?

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Beratung zur Immobilienfinanzierung

Auch wenn Sie vor einer Immobilieninvestition oder einer Darlehensfinanzierung sachverständigen Rat – unbeeinflußt von Verkaufsinteressen – suchen, können Sie sich an öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige wenden. Bei folgende Fragestellungen können wir Ihnen unterstützen:

  • Kreditwürdigkeitsprüfung und Ermittlung des finanziellen Status
  • Ermittlung der Gesamtkosten und Feststellung der Höhe des Fremdkapitalbedarfs
  • Planung der Finanzierung unter Beachtung verschiedener Finanzierungsalternativen
  • Prüfung der Angebote verschiedener Finanzierungsanbieter mit Selektion der geeigneten Angebote und betriebswirtschaftlicher Prüfung der Kreditverträge
  • Prüfung auf öffentliche Zuschüsse und Fördermittel

Welche Schritte sind für eine erfolgreiche Baufinanzierung notwendig?

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Vorfälligkeitsentschädigung

Was bedeutet Vorfälligkeitsentschädigung und wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung konkret ermittelt?

Soll ein Hypothekendarlehen mit fester Zinsbindung vor Ablauf der Zinsbindung Vertrages zurückgezahlt werden, so hat die Bank Recht auf Ersatz des entgangenen Gewinns und eines Zinsschadens – die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Einer vorzeitigen Rückzahlung muss die Bank aber nur in bestimmten Fällen zustimmen. Dies ist regelmäßig der Verkauf der Immobilie, wobei die Gründe wie z.B. Arbeitslosigkeit, Ehescheidung, Krankheit oder Umzug unerheblich sind. Benötigt der Darlehensnehmer einen höheren Kredit und die Bank lehnt ab, so muss sie ihn auch vorzeitig aus dem Darlehensvertrag entlassen. In diesen Fällen ist die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nach den wesentlichen Grundsatzentscheidungen des BGH und der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vorzunehmen.

Ich biete Ihnen eine individuelle Analyse an, bei der Ihr Vertrag und die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung betriebswirtschaftlich und finanzmathematisch nach den Grundsätzen der BGH- und OLG-Rechtsprechung überprüft wird.

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Widerruf

Kann ich mein Darlehen auch noch widerrufen, wenn es schon einige Jahre läuft?

Im Zusammenhang mit der sogenannten „Widerrufsbelehrung“ bei Immobilienkrediten besteht bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen auch noch nach vielen Jahren die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig aufzulösen. Die Beurteilung, ob die Widerrufsbelehrung eines Vertrages fehlerhaft ist, nimmt ein Rechtsanwalt vor. Für Darlehensverträge, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, besteht weiter eine Widerrufsmöglichkeit, wenn keine oder eine fehlerhafte Belehrung erteilt wurde.

Das Darlehensverhältnis wandelt sich aufgrund des wirksamen Widerrufs in ein Rückgewährschuldverhältnis um, bei dem jede Partei die erhaltenen Zahlungen zurück zahlt und die Nutzungen zu verzinsen hat. Die sonst übliche Vorfälligkeitsentschädigung, die oftmals mehrere Zehntausend Euro beträgt, fällt nach Widerruf nicht an. Der Darlehensnehmer schuldet also nicht nur KEINE Vorfälligkeitsentschädigung sondern erhält überlicherweise noch einen  Nutzungsersatz. Wie dieser „Rückabwicklungsvorteil“ zu berechnen ist, zeigt die nachfolgende Aufstellung.

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