Qualifikation und Qualität in der Honorarberatung
Honorarberatung steht nicht gleich für Qualität
Einige Verbände und Verbünde haben die Zeichen der Zeit erkannt und lassen jetzt die Honorarberatung als Silberstreifen am Horizont leuchten. Honorarberatung als Rettungsanker in Zeiten der Finanzkrise und Garant für gute Beratung? Weit gefehlt. Honorarberatung trifft nicht unbedingt die Erwartung des Kunden an eine qualifizierte Beratung. Dass die Kundeninteressen im Mittelpunkt der Beratung stehen, ist auch nicht selbstverständlich. „Statt auf Provisionsbasis werden jetzt die Produkte gegen Honorar verkloppt“, so die Beobachtung eines Branchenkenners. Der Kunde sucht eine Beratung, weil ihm in der Regel die Fachkenntnisse und die ausreichende Zeit fehlen, eine fundierte Anlageentscheidung zu treffen. Er ist davon abhängig, dass der Berater für ihn nach entsprechenden Kriterien die Vorauswahl trifft. Doch die Beurteilung der einwandfreien Auswahl und Gewichtung der Kriterien – mit diesem „höherwertigen“ Sachverstand ist der Kunde einfach überfordert. Er kann seinem Berater nur vertrauen, dass die Qualität des Beratungsergebnisses stimmt. Dann schützen nur zwei Voraussetzungen vor einer falschen Beratung: Ausschaltung der Interessen Dritter durch die Trennung von Beratung und Verkauf und eine ausreichende Qualifikation des Beraters, die von unabhängiger Stelle testiert wurde.
Die „Qualitätsinitiative Verbraucherfinanzen“ des Verbraucherministeriums geht in die richtige Richtung. Neben einer generellen Berufsqualifikation wird ein neues Berufsbild „Kapitalanlageberater/Finanzberater/Honorarberater“ initiiert. Ähnlich den Berufen Versicherungsberater, Rentenberater oder Steuerberater soll es „für eine bessere Unterscheidbarkeit und Verlässlichkeit“ sorgen. Für die notwendige Qualifikation mit fachübergreifenden Kenntnissen kämen abgeschlossene akademische Ausbildungsgänge der Volks- und Betriebswirtschaft mit fachgebundenen Schwerpunkten der Finanz- Versicherungs- oder Bankbetriebswirtschaft in Frage. Ergänzt um eine dreijährige praktische Tätigkeit im Finanzberatungssektor. Ohne fachgebundene Studienschwerpunkte sollten 6 Jahre praktische Tätigkeit nachgewiesen werden bzw. 3 Jahre und eine Zusatzqualifikation. Diese Zusatzqualifikation benötigten auch Akademiker außerhalb der Betriebs- oder Volkswirtschaftslehre. Hier bieten sich Weiterbildungsstudiengänge an, die einen Mindestumfang von 300 Stunden (Präsenz, E-Learning und Eigenstudium) aufweisen. Anbieter sind zum Beispiel: die IHK’s, (Fachwirt für Finanzberatung, Bankfachwirt, Bankbetriebswirt), Hochschulen und Fachhochschulen wie die Frankfurt School (Financial Planner, Estate Planner), FH Frankfurt (Zertifizierter Finanzplaner), ebs (Finanzökonom/CFP, Immobilienökonom, Estate Planner), FH Koblenz (Betriebswirt BAV), FH Schmalkalden (Finanzwirt), Universität Witten Herdecke (Expert in Financial Assessment). Für alle Bank- und Versicherungskaufleute sowie Fachberater für Finanzdienstleistungen wäre ebenso eine Zusatzqualifikation und eine dreijährige praktische Tätigkeit Voraussetzung. Mit der Schaffung eines eigenen beratenden Berufstandes und einer nachgewiesenen Qualifikation im Bereich Finanzberatung steht einer best-möglichen Beratung nichts mehr entgegen. Denn per se steht Honorarberatung heute noch nicht für Qualität.