Am Tisch mit einem Bankberater ist es zumeist zu spät. Bevor sich ein Verbraucher um einen Baukredit bemüht, sollte er die wichtigsten Begriffe kennen, mit denen ihn der Berater konfrontiert. Redet dieser von einem Nominalzins, meint er den neuen „Sollzins“. Diese beiden Begriffe sind identisch. Kommt dann die Sprache auf den „gebundenen Sollzins“, meint der Berater den Nominalzins mit einer Zinsfestschreibung. Inhaltlich nicht deckungsgleich sind der „Nettodarlehensbetrag“ und der „Auszahlungsbetrag“. Verwundert stellt man fest, dass vom Nettodarlehensbetrag noch Gebühren oder Versicherungsbeiträge abgezogen werden können. Der Rest ist dann der Auszahlungsbetrag Kreditnehmer erhält. Der Auszahlungsbetrag muss aber nirgends genannt werden, obwohl der Bauherr nur mit diesem Betrag sein Haus bezahlen oder der Autokäufer sein Auto bezahlen kann. Fragt man einen Banker, was der Unterschied zwischen dem Gesamtkreditbetrag, dem Nettodarlehnsbetrag, den Gesamtkosten und dem Gesamtbetrag ist, dürfte er ohne Studium des Gesetzes auch nicht weiterkommen. Ärgerlich ist eine Umdeutung der üblichen Begriffe, da sie beim Verbraucher letztendlich nur Verwirrung schafft. Eine dem deutschen Sprachgebrauch entsprechende Begriffsklärung würde hier allen helfen.

Was den Effektivzins angeht, darf der potentielle Kreditnehmer prinzipiell keine der nachfolgenden Grundfragen vergessen: Auf welche Laufzeit wurde der Effektivzins berechnet? Wie lautet der Anschlusszins? Auf welche Laufzeit sind die Gebühren verteilt? Wie hoch ist der tatsächliche Auszahlungsbetrag? Welche Provisionen fließen in welcher Höhe? Ob das allein einen exakten Vergleich von Effektivzinsangeboten ermöglicht, ist jedoch stark zu bezweifeln.